Liebhaberstück:
Fachwerkhaus an der Fürwigge Talsperre
mit historischem Glanz und Technik von heute
€ 495.000,--
Angebot Nr.: 12767
Baujahr: 1713 / 1980
Wohnfläche: 111 m²
Grundstück: 4.426 m²
Energieausweis: 198,5 (kWh(m²a)) bedarfsorientiert, F, Gas
Bezug: kurzfristig möglich
Preisvorstellung: € 495.000,-- zzgl. 3,57 % Courtage inkl. MwSt.
Ein ideales Anwesen für Naturliebhaber. Auf einem weitläufigen, teilweise bewaldetem Grundstück an der Talsperre befindet sich ein romantisches Fachwerkhaus aus dem Siegerland, dass 1980 hier wiederaufgebaut wurde. Ringsherum entstand ein idyllisches Ensemble aus Garage und Gartenhaus (ehem. Kapelle) im gleichen Stil. In diesem Haus, welches idealerweise für zwei Personen geeignet ist, wurden Türen, Balken, Bodenpflaster und sogar ein Kachelofen aus ehemaligen Kapellen und Herrenhäuser liebevoll verbaut. Von dieser Kleinstsiedlung ist der Lüdenscheider Süden mit Anbindung zur Autobahn in ca. zehn Fahrminuten bequem zu erreichen.
Ausstattung:
moderne Fußbodenheizung (2018),
Solaranlage (2016),
Kamin mit Heizkassette und Warmwasseraufbereitung,
Kachelofen im DG,
Garage mit neuem Satteldach (2022),
neue Hauszuwegung (2021),
neues, elektrisches Hoftor als Schiebeelement (2021),
Einbauküche
Aufteilung:
KG:
Heizung, WC und Dusche, Lagerraum, Hobbyraum
EG:
offener Wohn - /Dielenbereich, Essplatz,
offene aber optisch separierte Küche, Terrasse
DG:
großes Studiozimmer (Schlafzimmer) mit Fachwerkverglasung,
Gästezimmer,
Badezimmer mit Wanne, Dusche und Fenster
Dachboden:
offener Galerieraum
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Märkische Immobilien e.K., Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid
Mail: info@maerkische-immobilien.de
Folgen des Widerrufs:
Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückgewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.