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Handwerkerhaus
 mit idyllischem Garten
 in Lüdenscheid - Brünninghausen  € 109.000,--

Angebot Nr.: 12890
Baujahr: um 1894
Wohnfläche: ca. 170 m²
Grundstück: 561 m²
Energieausweis:  (kWh(m²a))
Bezug: nach Absprache
Preisvorstellung: € 109.000,--  zzgl. 3,57 % Courtage inkl. MwSt.

Packen Sie es an! Zum Verkauf steht ein freistehendes Einfamilienhaus aus Bruchstein, dass zu Ende renoviert werden muss. Verschiedene Umstände führten zum abrupten Stillstand aller Arbeiten. Zudem ist noch vieles zu entrümpeln. Wenn alles fertig ist, wird man mit einer ruhigen Lage sowie ländlichem Flair belohnt und kann im romantischen Garten seinen eigenen Wein ernten. Am Haus ist eine breite Garage angebaut. Zudem stehen auf dem Grundstück noch (teilweise grenzüberschreitende) Nebengebäude.  Denkbar ist,  den Kuhstall  und das Nebenzimmer im Obergeschoss auszubauen. Möglicherweise gilt das auch für den Heuboden. Da nicht nur Fleiß, sondern auch Geld notwendig wird, wären handwerkliches Geschick und Eigenleistungen sehr hilfreich.



Ausstattung:
Kunststofffenster mit Sprossen (2016),
große Photovoltaikanlage mit Zubehör und Batterie
und großem Wasserspeicher (Heizung/Warmwasser),
Kaminöfen,
Gasanschluss

Aufteilung:
EG:
Diele mit Garderobe,
großer Koch – und Wohnbereich,
zwei Haustechnikräume,
WC, ehemaliger Kuhstall (Lager),
DG:
Schlafzimmer mit begehbarem Kleiderschrank,
Kinderzimmer,
Badezimmer,
Flur, weiterer nicht ausgebauter Raum
Dachboden:
großer, ehemaliger Heuboden



Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform  widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Märkische Immobilien e.K., Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid
Mail: info@maerkische-immobilien.de
Folgen des Widerrufs:
Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückgewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.