Ein- bis Zweifamilienhaus
Lüdenscheid - Ramsberg
Angebot Nr.: 12931
Baujahr: 1958/96
Wohnfläche: 236 m²
Grundstück: 471 m²
Energieausweis: 231 (kWh(m²a))
Kaufpreisvorstellung: € 378.000,-- zzgl. 3,57% Courtage inkl. 19% MwSt.
Informationen über dieses Haus
Ein Haus in sehr ruhiger und gepflegter Innenstadtlage, ca. 15 Fußminuten entfernt vom Sterncenter. Das Haus, dass sowohl als großes Einfamilienhaus oder als Zweifamilienhaus genutzt werden kann, wurde 1996 durch einen Anbau fast um die Hälfte erweitert. Aufgeteilt bietet es sich im Erdgeschoss für ein Wohnen zu zweit an und das verbleibende Ober - und das urgemütliche ausgebaute Dachgeschoss eignen sich gut für eine Familie. Die Gartennutzung ist beiden Parteien über den zentralen Hausflur möglich. Von den Balkonen und der Dachterrasse genießt man einen weitenläufigen Ausblick über den Stadtteil Oeneking und den Bereich Parkstraße. Bevor Sie einziehen, sollten jedoch einige Arbeiten u.a. an Bodenbelägen, Tapeten und Innentüren vorgenommen werden.
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Aufteilung
KG:
zwei Kellerräume,
Flur, Waschküche mit Ausgang, Heizungsraum,
große Garage mit Zugang zum Haus
EG: (Wfl. 81 m²)
Wohnzimmer mit Balkonzugang,
großes Schlafzimmer mit Balkonzugang und anliegendem Badezimmer,
Esszimmer, Küche und Gäste – WC
OG: (Wfl.100 m²)
großes Wohn– Esszimmer mit offener Diele und Balkonzugang,
Arbeits– bzw. Kinderzimmer mit Balkonzugang,
Schlafzimmer, Küche, Badezimmer, Gäste - WC
DG: (Wfl. 54 m²)
großer Studioraum mit Dachterrasse
Ausstattung
Gaszentralheizung mit Warmwasserversorgung (2018),
Kaminofen im Studioraum, Kunststofffenster mit Rollläden




Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Märkische Immobilien e.K., Humboldtstr. 3, 58511 Lüdenscheid
Mail: info@maerkische-immobilien.de
Folgen des Widerrufs:
Widerruft der Verbraucher den Maklervertrag, werden die empfangenen Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen zurückgewährt. Bei einer Maklerleistung, die vom Verbraucher ihrer Natur nach nicht zurückgewährt werden kann, hat der Verbraucher als Rückgewährschuldner Wertersatz nach § 346 Abs. 2 Nr.1 BGB zu leisten.

